Was wir für Sie tun.

Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld bekommen, schreibt die Pflegekasse regelmäßige Beratungsbesuche vor. Wir übernehmen diese Besuche für Sie – kostenlos. Dabei schauen wir gemeinsam, ob die Versorgung zuhause gut klappt und wo Sie noch Unterstützung bekommen können.


👉 Wie oft ist eine Beratung vorgeschrieben?

  • Pflegegrad 2 & 3 – alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 & 5 – alle 3 Monate
  • Pflegegrad 1 – Beratung freiwillig, aber sinnvoll, um Ansprüche und Hilfen kennenzulernen


Unterstützung beim Pflegegrad
Wir helfen Ihnen dabei, einen Pflegegrad zu beantragen und begleiten Sie im gesamten Prozess – von der Antragstellung über die Begutachtung bis hin zu möglichen Widersprüchen, falls ein Antrag abgelehnt wird.


Pflegehilfsmittel
Wir beraten Sie, welche Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Alltagshilfen, Inkontinenzmaterial) sinnvoll sind und unterstützen Sie bei der Beantragung bei der Pflegekasse. So erhalten Sie die Hilfen, die Ihnen wirklich zustehen.


Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Viele Angehörige stehen plötzlich vor der Aufgabe, einen lieben Menschen zu pflegen. In unseren Kursen zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Alltag besser meistern können – von praktischen Handgriffen bis hin zu Tipps zum Umgang mit Stress.

E-Mail
Anruf